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Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.

Geschäftsleitung

Zu den Aufgaben des Leiters der VG-Geschäftsstelle (Geschäftsleitung) gehört die Bearbeitung grundsätzlicher Angelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaft und aller Mitgliedsgemeinden.
Der Leiter der VG-Geschäftsstelle (Geschäftsleitung) hat die Verantwortung für die Bearbeitung grundlegender Angelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaft und aller Mitgliedsgemeinden. Er berät den Gemeinschaftsvorsitzenden und die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden. Zu seinen Aufgaben gehört zudem die aktive Mitwirkung bei der Bearbeitung allgemeiner Rechtsangelegenheiten. Außerdem ist er für die organisatorische Steuerung der Verwaltung zuständig, um eine effektive Verwaltungsorganisation sicherzustellen. Hierbei werden vom Leiter der Geschäftsstelle der allgemeine Dienstbetrieb überwacht und Grundsatzfragen aller Abteilungen besprochen. Zu den herausgehobenen Aufgaben der Geschäftsleitung zählen auch die Teilnahme und Beratung des Stadtrates bzw. der Gemeinderäte bei den Stadtrats- bzw. Gemeinderatssitzungen vor Ort. Des Weiteren nimmt die Geschäftsleitung Aufgaben der Entwicklungsplanung, Wirtschaftsförderung und Öffentlichkeitsarbeit (Zusammenarbeit mit Presse, Rundfunk und Fernsehen) wahr.