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Der Bayerische Versorgungsverband ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Aufgabe des Bayerischen Versorgungsverbands ist der gegenseitige Ausgleich der Aufwendungen seiner Mitglieder für die Versorgung ihrer Bediensteten und deren Hinterbliebenen, sowie die Erbringung von Dienstleistungen, soweit sie hiermit in Zusammenhang stehen.