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Große Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf.

Rechtsamt

Das Rechtsamt ist zuständig für die rechtliche Vertretung der Stadt Neumarkt i.d.OPf. in allen öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, insbesondere die Führung von Verwaltungsprozessen.
Als Querschnittsaufgabe obliegt dem Rechtsamt die rechtliche Beratung aller städtischer Ämter. Darüber hinaus wird im Rechtsamt das umfangreiche "Ortsrecht" , das sind die städtischen Satzungen und Verordnungen, bearbeitet.
Zuständig ist das Rechtsamt auch für die Rechtsreferendar-Ausbildung und die Durchführung von Sühneverfahren.