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Generalstaatsanwaltschaft München

Hate-Speech-Beauftragter

Zur strafrechtlichen Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz wurde zum 1. Januar 2020 eine deutschlandweit einmalige Struktur etabliert:

  • Bei der Generalstaatsanwaltschaft München gibt es einen zentralen Hate-Speech-Beauftragten für die Bayerische Justiz und ein Hate-Speech-Team.
  • Bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften wurden Sonderdezernate für die Bekämpfung von Hate Speech eingerichtet.

Zum 15.02.2024 wurde Staatsanwalt als Gruppenleiter David Beck zum aktuellen Hate-Speech-Beauftragten der Bayerischen Justiz ernannt.

In dieser Funktion koordiniert und unterstützt er die Arbeit der 22 Sonderdezernenten der örtlichen Staatsanwaltschaften im Hinblick auf die strafrechtliche Bearbeitung von Verfahren, die Hass und Hetze im Internet in ihren verschiedenen Ausprägungen zum Gegenstand haben. Insbesondere wirkt er dabei auf einheitliche Maßstäbe bei der Sachbearbeitung hin. Herausgehobene Ermittlungsverfahren führt er mit seinem Hate-Speech-Team bei der Generalstaatsanwaltschaft München selbst.

Hinweis:             

Für die Entgegennahme von Strafanzeigen ist die örtliche Polizeidienststelle zuständig. Diese finden Sie unter der Rubrik Dienststellensuche auf https://www.polizei.bayern.de/.

Zur strafrechtlichen Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz wurde zum 1. Januar 2020 eine deutschlandweit einmalige Struktur etabliert:

  • Bei der Generalstaatsanwaltschaft München gibt es einen zentralen Hate-Speech-Beauftragten für die Bayerische Justiz und ein Hate-Speech-Team.
  • Bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften wurden Sonderdezernate für die Bekämpfung von Hate Speech eingerichtet.

Zum 15.02.2024 wurde Staatsanwalt als Gruppenleiter David Beck zum aktuellen Hate-Speech-Beauftragten der Bayerischen Justiz ernannt.

In dieser Funktion koordiniert und unterstützt er die Arbeit der 22 Sonderdezernenten der örtlichen Staatsanwaltschaften im Hinblick auf die strafrechtliche Bearbeitung von Verfahren, die Hass und Hetze im Internet in ihren verschiedenen Ausprägungen zum Gegenstand haben. Insbesondere wirkt er dabei auf einheitliche Maßstäbe bei der Sachbearbeitung hin. Herausgehobene Ermittlungsverfahren führt er mit seinem Hate-Speech-Team bei der Generalstaatsanwaltschaft München selbst.

Im Hate-Speech Team arbeiten neben David Beck noch drei weitere Staatsanwältinnen. Das gesamte Team leistet zudem präventive Aufklärungsarbeit und hält Vorträge vor Fachpublikum aber auch in Schulen zum Thema Hass und Hetze im Internet.

Zudem bearbeitet das Team seit 1. Juni 2024 auch herausgehobene Fälle im Bereich der analogen Hasskriminalität, z.B. Körperverletzungsdelikte aufgrund von Queerfeindlichkeit.

Einen Überblick über die Initiativen des Freistaates Bayern zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz gibt die Seite www.bayern-gegen-hass.de.

Privatpersonen können Hass und Hetze bei der Meldestelle Respect! Anzeigen.

Für Medienunternehmen steht die Initiative Justiz und Medien – konsequent gegen Hass offen.

Auch Amts- und Mandatsträger können über ein Online-Meldeverfahren Hass und Hetze direkt gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft München anzeigen. Falls hieran Interesse besteht, können Sie sich gerne bei uns melden.

Zudem kooperiert die Generalstaatsanwaltschaft München mit der Fachstelle zur Meldung von queerfeindlichen Straftaten Strong! und der Fachstelle zur Meldung von antisemitischen Straftaten, der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern (RIAS Bayern).

Für die Entgegennahme von sonstigen Strafanzeigen ist die örtliche Polizeidienststelle zuständig. Diese finden Sie unter der Rubrik Dienststellensuche auf https://www.polizei.bayern.de/.