Der Staat hat den IHKs eine Reihe von Aufgaben übertragen, die er selbst erfüllen müsste, gäbe es die IHKs nicht. So stellen die IHKs Ursprungszeugnisse und Carnets aus, nehmen Prüfungen bei der Berufsbildung ab oder registrieren auch Öko-Standorte, vereidigen Sachverständige, nehmen gutachterliche Tätigkeiten wahr, und wirken bei der Bestellung von Handelsrichtern und Handelsregistereintragungen mit.