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Werner-von-Siemens-Straße 61
91052 Erlangen
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Das BeihilfeCenter Erlangen ist im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zuständig für Beihilfeberechtigte der Städte Ansbach, Erlangen, Nürnberg und Weiden, der Landkreise Erlangen-Höchstadt, Kelheim und Nürnberger Land sowie für Beihilfeberechtigte mehrerer kommunaler Unternehmen.
Damit wir Ihre Beihilfeanträge zügig bearbeiten können, bitten wir, von telefonischen und schriftlichen Sachstandsfragen abzusehen. Bitte stellen Sie Ihre Anträge per App, denn so erhalten Sie auch unmittelbar die Bestätigung, dass Ihr Antrag eingegangen ist.
Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Gesundheitsvorsorge durch ihren Dienstherrn. Das Nähere regeln Art. 96 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und die Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV).