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Bezirk Oberbayern

Der Bezirk Oberbayern erfüllt Aufgaben, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise bzw. kreisfreien Städte hinausgehen. Mit rund 90% seines Haushaltes hilft er pflegebedürftigen, psychisch kranken Menschen oder denen mit einer Behinderung. Er ist Träger von psychiatrischen Fachkliniken sowie von Förder- und Berufsschulen. Die regionale Kulturarbeit ist sein weiterer Aufgabenschwerpunkt neben Aufgaben im Umweltbereich. Die Bezirke sind als dritte kommunale Kraft neben den Gemeinden und Landkreisen kommunale Gebietskörperschaften. Sie sind als solche in der bayerischen Verfassung verankert.

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Online-Sozialhilfeantrag:

Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

https://formulare.bezirk-oberbayern.de/BZOB_FS/findform?shortname=sgb9vj_egh&formtecid=3&areashortname=bob

 

Online-Antrag: Eingliederungshilfe für Erwachsene

nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - volljährige Personen

https://formulare.bezirk-oberbayern.de/BZOB_FS/findform?shortname=sgb9vj_egh&formtecid=3&areashortname=bob

 

 

Online-Antrag: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - minderjährige Personen

https://formulare.bezirk-oberbayern.de/BZOB_FS/findform?shortname=sgb9mj_egh&formtecid=3&areashortname=bob

 

Alle Online-Anträge auf unseren Seiten: 

Weitere Informationen:

https://www.bezirk-oberbayern.de/Service/Formulare-und-Anträge/Infos-zu-den-Online-Anträgen/?&La=1