Umweltingenieure
Mitwirkung bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und der Überwachung
- Regel- und anlassbezogene Anlagenüberwachung (Vor-Ort-Überwachung, Plausibilitätsprüfung von Prüfberichten)
- Prüfung von Antragsunterlagen und Plausibilitätsprüfung von Gutachten
- Festlegung immissionsschutzfachlicher und abfallwirtschaftlicher Anforderungen bei Genehmigungsverfahren und Prüfungen von Anzeigen nach dem BImSchG
- Abstimmung der Auflagen verschiedener Fachbehörden
- Mitwirkung bei Schlussabnahmen sowie bei Stellungnahmen in Gerichtsverfahren
- Mitwirkung bei der Erhebung von Anlagendaten für Berichtspflichten für IE-Anlagen und der EDV-technischen Erfassung der Daten im Informationssystem für Anlagen in Bayern
Bauplanungsrechtliche Aufgaben
- Mitwirkung im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
- Beitrag zur Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben anhand immissionsschutzfachlicher Kriterien soweit nicht Beurteilung durch externe Sachverständige erfolgt
Mitwirkung beim Vollzug einschlägiger Verordnungen zur Durchführung des BImSchG
Beschwerden
- Fachliche Bearbeitung von Beschwerden über immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen
- Fachliche Bearbeitung von Beschwerden über nach BImSchG nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Bereich des Belästigungsschutzes nur, soweit dies im öffentlichen Interesse geboten ist (i.d.R. Verweis auf den Privatrechtsweg)
Sonstige, anlassbezogene Aufgaben
- Mitarbeit bei Brand- und Katastrophenschutzfällen bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen
- Auskunft für die Bürger im Strahlenschutzvorsorgefall, ausgenommen Fachfragen der Gesundheit