Die Mobilitätsplanung richtet die Verkehrsplanung der Stadt auf zukünftige Anforderungen aus.
Die Verkehrsplanung umfasst die Straßenplanung, Parkraumplanung, Verkehrsentwicklung, Verkehrslärmschutz, Radverkehr und Lichtsignalanlagen. Für den ÖPNV und das Straßenverkehrsrecht ist das Ordnungsamt zuständig. Straßenbau und Unterhalt der Lichtsignalanlagen im Tiefbauamt und Straßenunterhalt im Baubetriebsamt.
Die Mobilitätsplanung ist da, um die Verkehrsplanung der Stadt auf zukünftige Anforderungen auszurichten und Haushaltsmittel zielgerichtet einzusetzen.Hier ist eine strategische Planung erforderlich.
Der Bereich Verkehrsplanung umfasst u.a. Straßenplanung, Parkraumplanung, Verkehrsentwicklungs- bzw. Mobilitätsplanung, Verkehrslärmschutz, Radverkehrsplanung sowie Planungen für Lichtsignalanlagen. ÖPNV und Straßenverkehrsrecht sind im Ordnungsamt angesiedelt, Straßenbau und Unterhalt der Lichtsignalanlagen im Tiefbauamt und Straßenunterhalt im Baubetriebsamt bzw. Tiefbauamt.