Der Verfahrenslotse unterstützt und begleitet bei der Antragsstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe.
Die Beratung ist freiwillig, kostenlos, unabhängig, vertraulich.
Wer kann sich an den Verfahrenslotsen wenden?
• Junge Menschen die höchstens 26 Jahre alt sind, und von einer körperlichen Behinderung, oder einer geistigen Behinderung, oder einer seelischen Behinderung, oder mehreren Behinderungen betroffen sind, oder davon bedroht sind.
• Gesetzliche Vertreter
• Fachkräfte
Für diese Fragen sind wir da:
• Welche Möglichkeiten der Unterstützung gibt es?
• Welche Leistungen kann ich beantragen?
• Wo und wie kann ich diese Leistungen beantragen?
• Wer ist für mich zuständig?
• Was brauche ich für meinen Antrag?
• Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?
• Kann mir jemand beim Ausfüllen der Unterlagen helfen?
• … und alle weiteren Fragen rund um das Thema Eingliederungshilfe.
Die Beratung erfolgt zum Beispiel telefonisch, persönlich, per Mail, im Amt für Jugend und Familie, bei Ihnen zu Hause.