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Die Mitarbeiter des Sachgebiets 21 beaufsichtigen unter anderem die Umsetzung des Ladenschlussgesetzes in den Kommunen. Zudem schreiben sie die niederbayerischen Kehrbezirke aus und bestellen dafür die Bezirkskaminkehrermeister.
Dem Sachgebiet obliegt daneben die Koordination der Energiewende in Niederbayern durch Beratung, Vernetzung und Förderung. Auch das umfangreiche 10.000-Häuser-Programm (EnergieBonus Bayern), das bayerische Förderprogramm für innovative und intelligente Nutzung erneuerbarer Energien, wird von einer Arbeitsgruppe innerhalb des Sachgebiets 21 bearbeitet.
Darüber hinaus ist das Sachgebiet zuständig für Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz für die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 110 kV oder mehr und Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 mm.