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Das Bayerische Oberste Landesgericht gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist als oberste Rechtsmittelinstanz in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Straf- sowie Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten zuständig.
Das Gericht ist durch Gesetz vom 12. Juli 2018 (GVBl. S. 550) zum 15. September 2018 errichtet worden. Zunächst hat ein Zivilsenat seine Arbeit aufgenommen. Zum 1. Februar 2019 wurden jeweils zwei Strafsenate in München, Nürnberg und Bamberg eingerichtet. Die Zuständigkeiten des Gerichts werden sich im Laufe des Jahres 2019 erweitern, so dass voraussichtlich ein weiterer Zivilsenat in München gebildet wird.
Im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit steht das Bayerische Oberste Landesgericht zum Teil neben dem Bundesgerichtshof, zum Teil nimmt es einheitlich Aufgaben der drei bayerischen Oberlandesgerichte wahr.