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Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Baukontrollwesen

Durchführung von bauaufsichtlich veranlassten Überprüfungen

  • Aufnahme ungenehmigter baulicher Anlagen
  • Überprüfung der Ausführung von Bauvorhaben hinsichtlich ihrer Konformität mit den genehmigten Bauvorlagen, den Genehmigungsauflagen und den bauaufsichtlichen Vorschriften
  • Turnusmäßige Bauaufsichtliche Überprüfungen von Sonderbauten (z.B. gem. § 46 VStättV)
  • Aufnahme von Gefahrenzuständen (z.B. Baufälligkeit) bei bestehenden baulichen Anlagen
  • Gebrauchsabnahmen fliegender Bauten
  • Pflege der gesetzlichen Baustatistik