Untere Immissionsschutzbehörde
- Bearbeitung von Anträgen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf Genehmigung, Teilgenehmigung, Vorbescheid und vorzeitiger Zulassung sowie von Änderungsanzeigen
- Umfassende Beratung von Anlagenbetreibern, Ingenieurbüros, Nachbarn usw. in immissionsschutzrechtlichen Fragen (Genehmigungsverfahren, Kosten, Nachbarrechte, Zumutbarkeit von Immissionen wie Luft und Lärm usw.)
- Entgegennahme von Beschwerden zu Geruchs-, Luft- und Lärmimmissionen bei nichtgenehmigungspflichtigen Anlagen (z.B. Heizungsruß, Heulüfter, Rasenmäher, LKW-Lärm, Volksfeste usw.); Sachverhaltsermittlung und Erlass von Anordnungen
- Erlass von nachträglichen Anordnungen (z. B. zur Altanlagensanierung)