Die untere Naturschutzbehörde ist zuständig für den Schutz der biologischen Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft und für die Erhaltung deren Leistungs- und Funktionsfähigkeit.
Zu den Aufgaben der Behörde gehören unter anderem Artenschutzrecht, Baumschutz, Betreuung von Biotopen und Schutzgebieten, Bestellung und Begleitung von Naturschutzwacht und -beirat, Vertragsnaturschutz, Bibermanagement und Hornissenberatung.