Die Gesetzgeber von Bund und Ländern haben an die ordnungsgemäße Entsorgung von vor allem betrieblicher Abfälle eine Reihe von Anforderungen gestellt. Soweit nicht andere Behörden betraut sind, vollzieht die untere Abfallrechtsbehörde der Stadt Fürth die abfallrechtlichen Vorschriften.
Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben: Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen von gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlungen von Abfällen, Entgegennahme und Bestätigung von Anzeigen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen, Erteilung von Erlaubnissen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen, Vergabe von Erzeuger- Beförderer- Händler- und Maklernummern, Entgegennahme der Anzeigen von Erstaufbringungsflächen, Prüfung von Klärschlammaufbringungen auf landwirtschaftlichen Flächen und Erteilung von Gestattungen zur Bestellung von nicht betriebsangehörigen Abfallbeauftragten bzw. Abfallbeauftragten für Konzerne.