Das Sachgebiet Kommunalaufsicht übt die Rechtsaufsicht über die drei Städte, drei Märkte, 18 Gemeinden des Landkreises Regen, die Verwaltungsgemeinschaft sowie über eine Reihe von kommunalen Zusammenschlüssen aus.
Mit Mitteln der Rechtsaufsicht wird dafür gesorgt, dass alle Gemeinden möglichst gleichmäßig ihre Aufgaben erfüllen und nach Recht und Gesetz entscheiden.
Die Rechtsaufsicht liegt allein im öffentlichen Interesse, nicht im Interesse eines betroffenen Bürgers. Stehen dem betroffenen Bürger Rechtsmittel gegen eine ihn belastende Maßnahme der Gemeinde zur Verfügung, so ist von ihm grundsätzlich von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Rechtsaufsicht berücksichtigt, dass gerade die Kommunen schon der Kontrolle ihrer aufmerksamen Bürger unterliegen.
Wichtigstes Mittel der Rechtsaufsicht ist die Beratung.