Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Verkehrsregelung durch Beschilderung, die Schulwegsicherheit, die Erlaubnis von Veranstaltungen im Straßenraum, die Gewährung von Parkerleichterungen für behinderte Menschen, Bewohnerparken, die Erlaubnis von Sondertransporten, die Gewährung von Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, die Durchführung von Verkehrsschauen und die Verkehrssicherheitsarbeit in den örtlichen Unfallkommissionen.