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Die Grundschule ist die Schule für alle Kinder zwischen dem sechsten und zehnten Lebensjahr. Sie umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Nach der Grundschulzeit wechseln die Kinder auf die weiterführenden Schulen (Mittelschule, Realschule, Gymnasium). Welche weiterführende Schule besucht werden kann, wird durch Übertrittsbestimmungen geregelt.
Von den drei weiterführenden Schularten, die sich der Grundschule anschließen, obliegt die Mittelschule der Aufsicht der Regierung. Die Mittelschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10.
1. Fachliche Fragen der Grund- und Mittelschule
2. Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen, Vorbereitungsdienst der Fach- und der Förderlehrkräfte
3. Prüfungsamt, Qualifikationsprüfungen
4. Zusammenarbeit zwischen 1. und 2. Phase der Lehrerbildung sowie Kooperation mit den Staatlichen Schulämtern, Schulen, Universitäten und Staatsinstituten; Praktika in der 1. Phase der Lehrerbildung
5. Amtliche Lehrerfortbildung
6. Fremdsprachen in der Grundschule
7. Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund
8. Wahlpflichtfach „Islamischer Unterricht“
9. Erste Hilfe-Beauftragte, Schulsanitätsdienst
10. Wettbewerbe
11. Schule für Kinder beruflich Reisender (Bereichslehrkräfte)
12. Schultheatertage
13. Schulmusiktage
14. Lehr- und Studienfahrten, Schülerwanderungen
15. Beraterinnen und Berater Migration
16. Lernort Regierung von Oberbayern einschl. Integrationsforum
17. Allgemeine Fragen des Religions- und Ethikunterrichts, fachliche Zusammenarbeit Schule und Kirchen
18. Fachberaterinnen und Fachberater (ohne Sport, Verkehr)
19. Schullandheimbeauftragte; allgemeine Angelegenheiten der Schullandheime