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Der Schwerpunkt des Sachgebiets 60 ist, in allen Genehmigungs- und sonstigen Zulassungsverfahren der Regierung landwirtschaftsfachliche Stellungnahmen abzugeben. Es berät die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei landwirtschaftlichen Fragen des Baurechts und unterstützt diese bei ihren Aufgaben im Rahmen des Grundstückverkehrsgesetzes. Darüber hinaus kümmert sich das Sachgebiet darum, dass die Bedürfnisse der Landwirtschaft beim Umwelt-, Natur- und Artenschutz sowie bei der Jagd und Fischerei wahrgenommen werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich bei Fragen des Hochwasserschutzes, des Gewässerschutzes und des Bewässerungsmanagements darum, dass die Belange der Landwirtschaft in die entsprechenden Verfahren eingebracht werden.