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Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Kreisrechnungsprüfungsamt, Datenschutzbeauftragter - Sachgebiet 02

Alle bayerischen Behörden, die personenbezogene Daten verarbeiten, haben einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat folgende gesetzlichen Aufgaben:

  • Unterrichtung und Beratung
  • Überwachung
  • Beratung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  • Unterstützung der Betroffenen
  • Stellungnahme vor dem Einsatz automatisierter Verfahren
  • Stellungnahme zu geplanten Videoüberwachungen

Weitere Aufgaben:

  • Umsetzung der Meldung von Datenpannen an die Aufsichtsbehörde
  • Die Koordinierung bei der Umsetzung der Rechte der Betroffenen nach Art. 12 ff. der DSGVO.

Das Kreisrechnungsprüfungsamt führt im Auftrag des Landrats die Kassenprüfung durch.