1. Aufgaben für den gesamten Regierungsbezirk
Grundsatzfragen des fachlichen Vollzugs des Planungs- und Bauordnungsrechts einschl. des vorbeugenden baulichen Brandschutzes
2. Räumlicher Zuständigkeitsbereich
Für die Landeshauptstadt München, die kreisfreie Stadt Ingolstadt, die Landkreise Dachau, Eichstätt, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, München, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Starnberg und Weilheim-Schongau sowie für die Großen Kreisstädte Dachau, Eichstätt, Fürstenfeldbruck, Germering, Landsberg am Lech, Neuburg a. d. Donau:
- Bauplanung und Bauordnung
- Fachlicher Vollzug des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts
- Genehmigung von Flächennutzungsplänen der großen Kreisstädte und kreisfreien Städte
- Beratung bei städtebaulichen, bautechnischen und gestalterischen Angelegenheiten des Denkmalschutzes
- Städtebauliche Wettbewerbe und Plangutachten
- Planungszuschüsse des Landes (Federführung)
- Beratung der Gemeinden im Bereich der Ortsentwicklung
- Städtebauförderung (ohne Landeshauptstadt München, s. Sachgebiet 34.2)
- Durchführung von Fördermaßnahmen
- Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortführung der Programme (Federführung Sachgebiet 34.2)
- Allgemeine technische Angelegenheiten, z.B. bei Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten
3. Sonderaufgabe Städtebau
- Querschnittsaufgaben des Städtebaus, des Flächensparens, des Bauwesens, der Denkmalpflege und der interkommunalen Zusammenarbeit
(Tagungen, Veröffentlichungen, Aus- und Fortbildung mit fachlichem Bezug zur Staatsbauverwaltung und zur interkommunalen Zusammenarbeit) - Städtebauliche Auswirkungen des demografischen Wandels
- Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit (in Abstimmung mit den SGen 12.1 und 12.2)
- Energieeffizienz und Klimaschutz im Bauwesen
- Fachliche Begleitung von Prämierungen (Denkmalschutzmedaille)
- Zusammenarbeit mit Universitäten und Hochschulen im Baubereich und der interkommunalen Zusammenarbeit
- Baubeauftragte/r der Regierung von Oberbayern
- Leitung der Gestaltungskommission