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Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Gaststätten- und Lebensmittelrecht, Vollzugsaufgaben Veterinäramt - Sachgebiet 72

Unter Verbraucherschutz versteht man die Gesamtheit der rechtlichen Vorschriften, die den Verbraucher vor Benachteiligungen im Wirtschaftsleben schützen und seine rechtliche Stellung stärken sollen.
Ziel ist, die Gesundheit, die Sicherheit sowie die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der Verbraucher zu schützen.

Die Aufgabengebiete der wirtschaftlichen Einheit (WE) SG 72 umfassen das Gaststätten- und Lebensmittelrecht (einschließlich Preisangabenrecht, Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln, Beanstandungen im Bereich Nahrungsergänzungsmittel und Getränkeschankanlagenrecht) sowie den Vollzug des Veterinärwesens mit den Bereichen Tierseuchenrecht, Tierschutz und Fleischhygienerecht. Schwerpunkt hierbei ist der gesundheitliche Verbraucherschutz.