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Das Sachgebiet 22 der Regierung ist als so genannte Preisüberwachungsstelle zuständig für die Einhaltung der Preisvorschriften bei öffentlichen Aufträgen gemäß Verordnung PR Nr. 30/53 und prüft dabei die Preise der Aufträge von öffentlichen Auftraggebern im Bundesgebiet an niederbayerische Unternehmen. In Amtshilfe führt das Sachgebiet auch Kostenprüfungen bei seitens von Staats- oder Bundesministerien geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekten von Firmen im Regierungsbezirk durch.
Im Bereich der Regulierung der Strom- und Gasverteilnetze unterstützt das Sachgebiet die Regulierungskammer des Freistaates Bayern bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Landesregulierungsbehörde im Sinne des § 54 Abs. 2 EnWG auf Basis eines organisationsrechtlichen Mandats.
Das Sachgebiet 22 führt weiter im Bereich der Preisangabenverordnung die Fachaufsicht über die Landratsämter und kreisfreien Städte. Außerdem erstellt das Sachgebiet bei Bedarf betriebswirtschaftliche Gutachten für andere Sachgebiete der Regierung und unterstützt bei Bedarf die Landeskartellbehörde.