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Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Gutachten, Schulgesundheitspflege, Berufsaufsicht, Betäubungsmittelverkehr - Sachgebiet 63

Nach Maßgabe entsprechender Vorschriften werden Untersuchungen und Begutachtungen vorgenommen und entsprechende Gutachten , Zeugnisse und Bescheinigungen erstellt. Außerdem wird darüber gewacht, dass niemand unerlaubt Heilkunde ausübt und die geforderten Meldungen von Angehörigen der gesetzlich geregelten Heilberufe erfolgen. Hier ist auch die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs angesiedelt.

Der Hauptteil der Gutachten bezieht sich auf Beamte und teilweise andere Angehörige des öffentlichen Dienstes (Einstellung, Dienstunfall,Beihilfe), es werden aber auch Gutachten bei Prüfungsverhinderungen-bzw. erleichterungen aufgrund von Krankheiten erstellt oder auf Anfrage anderer Stellen im Landratsamt.

 Hier fallen auch alle Aufgaben der Schulgesundheitspfege an, insbesondere die Schuleingangsuntersuchung und die Impfbuchkontrolle in der 6. Jahrgangsstufe.

Im Rahmen der Berufsaufsicht wird darauf geachtet, dass niemand unerlaubt die Heilkunde ausübt. Selbstständig tätige Angehörige der gesetzlich geregelten Heilberufe, z.B. Pflegefachpersonal und Physiotherpeuten, müssen sich hier an- und abmelden, den Nachweis der Qualifikation und eine Haftpflichtversicherung für ihre Tätigkeit vorlegen.

Hier liegt auch die Zuständigkeit bei der Überwachung des Betäubungsmiitelverkehrs insbesondere durch Apotheken mit entsprechenden Begehungen vor Ort. Die Mitnahme von Betäubungsmitteln, auch Cannabis als Arzneimittel, im Rahmen von Auslandsaufenthalten sowohl im Schengener Raum als auch für nicht Schengenstaaten wird hier bestätigt.