Aufgaben:
- Straßen- und Wegebau
Entwurf und Bau (Neubau, Ausbau, Umgestaltung) von Straßenverkehrsflächen, Wegen und Plätzen einschl. öffentlicher Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen;
Mitwirkung bei der Erstellung von Abrechnungsunterlagen zur Beitragserhebung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG); - Straßen- und Wegeunterhaltung
Unterhaltung von öffentlichen und faktisch öffentlich genutzten Straßenverkehrsflächen, Wegen, Plätzen, soweit diese nicht durch vertragliche Vereinbarungen auf Dritte übertragen wurde, einschl. öffentliche Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen; - Verkehrssicherungspflicht der öffentlichen Brücken und Gewässer
- Planung, Bau, Unterhaltung von Brücken, Straßenausstattungen und sonstigen Ingenieurbauwerken
weitere Aufgaben siehe Langbeschreibung