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Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
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Als Schnittstelle zum Wasserwirtschaftsamt Weilheim berät Sie Bürger, Planer und private Sachverständige in wasserwirtschaftlichen Fragen.
Bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen - sog. „Ölunfällen“ - informieren Sie bitte unverzüglich die nächste Polizeidienststelle, das Wasserwirtschaftsamt Weilheim und das Landratsamt unter 0173/4802160.
Amtlicher Sachverständiger für Ölunfälle ist das Wasserwirtschaftsamt Weilheim.
Für die sofortige Gefahrenabwehr im öffentlichen Interesse werden die örtlichen Feuerwehren herangezogen. Nach Abschluss der Sofortmaßnahmen sind in der Regel umgehende Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und –beseitigung erforderlich.
Das Landratsamt ordnet die notwendigen Maßnahmen für die Wiederherstellung eines einwandfreien Zustands der Gewässer und des Bodens an. Dazu können insbesondere das Ausheben und Entsorgen des mit wassergefährdenden Stoffen verunreinigten Erdreichs sowie Überwachungsmaßnahmen gehören.
Abwasserbeseitigung, Anlagen an Gewässern, Bauwasserhaltungen, Boote / Bootszulassungen, Bodenschutz- und Altlasten, Gemeingebrauch an Gewässern, Gewässerausbau, Heizölverbraucheranlagen, Teiche / Weiher, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen / JGS-Anlagen, Wassergefährdende Stoffe / Anzeigepflicht