Die Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn wurde im Zuge der Gemeindegebietsreform am 01. Mai 1978 gebildet und besteht aus den Mitgliedsgemeinden Markt Burgsinn, Markt Obersinn (mit OT Emmerichsthal), Gemeinde Aura i. Sinngrund (mit OT Deutelbach), Gemeinde Fellen (mit den OT Rengersbrunn, Wohnrod und Neuhof) und Gemeinde Mittelsinn.
Sinn und Zweck der Verwaltungsgemeinschaft ist es, für die Mitgliedsgemeinden eine spezialisierte Verwaltung zu schaffen, die der Verbesserung der örtlichen Daseinsvorsorge dient und dem Bürger sachkundige Hilfe gibt. Die Selbständigkeit der Mitgliedsgemeinden wird dadurch nicht angetastet. Die Aufgabenverteilung zwischen Verwaltungsgemeinschaft und Mitgliedsgemeinde wird durch die Trennung des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises vorgenommen. Das bedeutet, dass jede Mitgliedsgemeinde in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises, wie z.B. gemeindliche Entwicklungsplanung, Bauleitplanung, Erschließungsmaßnahmen, Haushalt, Wasserversorgung, Kanalisation, Feuerschutz u.a., selbst entscheidet. Lediglich die Verwaltungsarbeiten werden zentral in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Burgsinn abgewickelt. Die Geschäftsstelle vollzieht darüber hinaus in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten, die der Staat den Gemeinden zur Erledigung zugewiesen hat (sog. übertragener Wirkungskreis). Dies sind z.B. das Personenstandswesen oder auch das Melde- und Passwesen usw. Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft ist somit Anlauf- und Kontaktstelle für die Bürgerinnen und Bürger und unterstützt bei allen behördlichen Angelegenheiten. Sie informiert, gibt Hilfestellung und hält Formulare bereit. In vielen Fällen bleibt dadurch der Weg zu anderen Behörden erspart.