Die Personalverwaltung ist die älteste und auch heute noch eine wichtige Teildisziplin der Personalwirtschaft eines Unternehmens. Sie stellt die Summe aller administrativen (verwaltenden) personalbezogenen Maßnahmen im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim dar. Darunter fallen alle ordnenden, routinemäßigen, informativen sowie rechtlichen Aufgaben, die sich auf die Beamten, Beschäftigte, ehrenamtliche oder sonstige, für die Landkreisverwaltung bzw. für das Landratsamt tätigen Personen, beziehen.
Die Aufgabenschwerpunkte sind:
- Personalverwaltung, Arbeitsverträge/Ernennungsurkunden, Lohnbuchhaltung, Kindergeld, Nebentätigkeiten, etc. für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreisverwaltung (einschließlich Aushilfen, Praktikanten, ehrenamtlich Tätige, feiwilliges ökologisches/soziales Jahr)
- Personalverwaltung, Nebentätigkeiten, etc. für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Freistaates Bayern in der Funktion des unmittelbaren Dienstvorgesetzten
- Ausbildungsleitung (u. a. nach dem BBiG, für Weiterbildungsmaßnahmen)
- Praktikanten, "Schnupperlehre" etc.
- Beratung der Organisationsverwaltung in arbeits- und dienstrechtlichen Fragen sowie zum Lohnsteuer-, Steuer- und Zusatzversorgungsrecht, Ermittlung und Kalkulation der Personalaufwendungen
- Bewirtschaftung des Kreishaushaltes (z. B. Personalausgaben, Förderungen/Zuschüsse)
- Arbeits- und Tarifrecht (u. a. TVöD-V/VKA, TVAöD-VKA, TVFleischuntersuchung)
- Dienstrecht (u. a. BeamtStG, BayBG, LlbG, BayBesG, BayBeamtVG)
- Geschäftsstelle der Betrieblichen Kommission (Leistungsentgelt)
- Beihilferecht, allgemeine Fürsorgeleistungen (soweit nicht Organisationsverwaltung)
- Berichtswesen im Bereich der Personalwirtschaft
- Statistiken für den Personalbereich
- Dienstunfähigkeitsverfahren, Disziplinarmaßnahmen, Kündigungen
- Arbeitszeugnisse, Beurteilungen
- Vertretung vor den Gerichten in Personalangelegenheiten