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Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 15 - Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Oberbayern

Regierung von Oberbayern Dienststelle Ingolstadt Am Hochfeldweg

Hausanschrift

Am Hochfeldweg 20
85051 Ingolstadt

Postanschrift

Am Hochfeldweg 20

85051 Ingolstadt

Telefon

+49 8450 2667-0

Regierung von Oberbayern Dienststelle Hofmannstraße

Hausanschrift

Hofmannstraße 51
81379 München

(Gebäude D)

Postanschrift

80534 München

Telefon

+49 89 2176-0

Die Zentrale Ausländerbehörde Oberbayern ist die zuständige Ausländerbehörde für alle Ausländer, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung oder Ausreiseeinrichtung zu wohnen sowie für Ausländer, die nicht mehr zu einer Wohnsitznahme in den genannten Einrichtungen verpflichtet sind. Die Zuständigkeit kann nach Wegfall der Wohnsitznahmeverpflichtung auf die örtlich zuständige Ausländerbehörde übertragen und von dieser erneut übernommen werden.

Hauptaufgaben der Zentralen Ausländerbehörde sind die ausländerrechtliche Sachbearbeitung für alle Ausländer im Zuständigkeitsbereich, die möglichst frühzeitige Feststellung und Sicherung der Identität der Ausländer, der Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen sowie die Rückkehrberatung und Rückkehrförderung (freiwillige Ausreise).

Die Zentrale Ausländerbehörde Oberbayern hat zwei Standorte: München und Ingolstadt.