1. Asylbewerber gem. § 1 AsylbLG
- Aufnahme, Unterbringung und Verteilung von Asylbewerbern
- Einrichtung und Verwaltung
- der Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber Oberbayern und ihrer Dependancen (AE)
- der Regierungsaufnahmestelle Oberbayern in München (RASt)
2. Verwaltungsverfahren
- Kostenerstattung nach Art. 7, 8 Aufnahmegesetz in Verbindung mit § 12 Asyldurchführungsverordnung sowie gemäß Art. 52a Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze
- Bearbeitung von Widersprüchen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohnsitzregelung für Anerkannte nach § 12a Aufenthaltsgesetz
- Unterbringung und Verteilung von Anerkannten
- Gestattung des Auszugs aus Gemeinschaftsunterkünften nach Art. 4 Aufnahmegesetz