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Generalstaatsanwaltschaft München

Der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz

Zum 01. Oktober 2021 wurde das Amt des Zentralen Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Justiz eingerichtet, welches aktuell Herr Oberstaatsanwalt StV Andreas Franck wahrnimmt.

Der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz ist bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt. Zudem gibt es bei den bayerischen Generalstaatsanwaltschaften in Bamberg, Nürnberg und München regionale Antisemitismusbeauftragte. Bei den 22 örtlichen Staatsanwaltschaften in Bayern wurden jeweils Ansprechpartner für Antisemitismus benannt.

Zum 01. Oktober 2021 wurde das Amt des Zentralen Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Justiz eingerichtet, welches aktuell Herr Oberstaatsanwalt StV Andreas Franck wahrnimmt.

Der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz ist bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt. Zudem gibt es bei den bayerischen Generalstaatsanwaltschaften in Bamberg, Nürnberg und München regionale Antisemitismusbeauftragte. Bei den 22 örtlichen Staatsanwaltschaften in Bayern wurden jeweils Ansprechpartner für Antisemitismus benannt.

Aufgaben des Zentralen Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Justiz:

  • Zentraler Ansprechpartner für andere Behörden im In- und Ausland sowie für jüdische Einrichtungen.
  • Zentraler justizinterner Ansprechpartner bei (Zweifels-)Fragen bei antisemitisch motivierten Straftaten, etwa zur Bewertung antisemitischer Aspekte eines Tatgeschehens.
  • Hinwirken auf eine Vereinheitlichung der Rechtsanwendung bei der Bearbeitung antisemitisch motivierter Delikte.
  • Ansprechpartner für den Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe, insbesondere im Hinblick auf die strafrechtliche Einordnung von möglicherweise antisemitisch motivierten Handlungen.
  • Vernetzung und Koordination von Ermittlungen verschiedener Staatsanwaltschaften, insbesondere durch die Förderung von Sammelverfahren.
  • Durchführung von themenspezifischen Fortbildungsmaßnahmen.
  • Ansprechpartner für RIAS Bayern e.V. bei Online-Anzeigen und Prüfbitten hinsichtlich antisemitisch motivierter Straftaten und Hate Speech.

Hilfestellung für Opfer von Antisemitismus:

Die Bayerische Justiz und die Bayerische Polizei ergreifen alle rechtlich und tatsächlich möglichen Maßnahmen, um jegliche Art der politisch motivierten Kriminalität und damit auch die Hasskriminalität und insbesondere den Antisemitismus konsequent zu bekämpfen. Dies gilt sowohl in der „analogen“ wie auch in der „virtuellen“ Welt. Hierfür hat die Bayerische Polizei gemeinsam mit der Bayerischen Justiz die bereits 2019 entworfene Informationskarte für Geschädigte von Hasskriminalität, insbesondere auch Antisemitismus, fortentwickelt. Darauf finden sich neben rechtlichen Informationen auch regional angepasste Hilfsangebote.

Die Generalstaatsanwaltschaft München kooperiert zudem mit der Fachstelle zur Meldung von antisemitischen Straftaten, der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern (RIAS Bayern). Hier können Sie antisemitisch motivierte Straftaten und Hate Speech melden.

Für die Entgegennahme von sonstigen Strafanzeigen ist die örtliche Polizeidienststelle zuständig.