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Der Bergbau und alle mit einem Bergbaubetrieb zusammenhängenden Tätigkeiten, Einrichtungen und Anlagen unterliegen einer staatlichen Aufsicht, der Bergaufsicht.
Die Bergbehörden im Freistaat Bayern sind das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie die bei den Regierungen von Oberfranken und Oberbayern eingegliederten Bergämter.
Das Bergamt Südbayern ist örtlich zuständig für die drei Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben.
Es versteht sich als Servicebehörde für Bürger und Unternehmen auf den Gebieten Sicherheit (Arbeitsschutz) und Umweltschutz.
Die Aufgaben des Bergamtes sind dabei:
1. Vollzug des Bundesberggesetzes und der bergbehördlichen Verordnungen
2. Vollzug sonstiger Vorschriften bei dem Bergrecht unterliegenden Betrieben
(insbesondere Wasser-, Immissionsschutz- und Gewerberecht)
3. Sicherheitsbehörde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) für Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aus verlassenen Grubenbauen, die nicht mehr der Bergaufsicht unterliegen,
4. Ausübung der Funktion als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft bei Ereignissen in Bergbaubetrieben
5. Aufsicht über Grubenanschlussbahnen (insoweit Vollzug des Eisenbahn- und Bergbahngesetzes)
6. Erhebung der Feldes- und Förderabgaben für Nord- und Südbayern
7. Überwachung von untertägigen Hohlraumbauten anstelle des Gewerbeaufsichtsamtes
8. Technische Fragen bei bergbaulichen und natürlichen Hohlräumen (Amtshilfe)
9. Mitwirkung bei der Sicherung bergbaulicher Rohstofflagerstätten
10. Führung bergbaulicher Statistiken
11. Mitwirkung bei der Ausbildung im Bergbau