Leistungen nach dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
Auch für den Besuch von
- allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10
- Berufsfachschulen
- Fachschulen
- Fachoberschulen
kann unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsförderung geleistet werden. Im Gegensatz zur Förderung im Hochschulbereich werden die Leistungen für Schüler als Zuschuss gezahlt.
Für die Beantragung von Ausbildungsförderung im Hochschulbereich ist das jeweilige Studentenwerk zuständig.
Um in den Genuss dieser Zahlungen zu gelangen, ist zunächst der BAföG-Antrag mit den entsprechenden Formblättern zu stellen, und zwar rechtzeitig. Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an gewährt, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch von dem Zeitpunkt an, in dem der BAföG-Antrag gestellt wurde. Zur Fristwahrung genügt zunächst ein formloser Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG
Formblätter und BAföG-Infos des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie auch im unten angeführten Link.