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Das Sachgebiet 30.1 der Regierung ist Ansprechpartner der Staatlichen Bauämter in Landshut und Passau in allen Fragen des staatlichen Hochbaus in Niederbayern. Dazu gehören zum Beispiel die Baupflicht an kirchlichen Gebäuden und Baumaßnahmen von Polizei, Justiz, Finanzverwaltung, Universitäten und Hochschulen. Die Mitarbeiter unterstützen die Bauämter bei der Organisation großer Projekte und in besonderen Fällen bei der Gestaltung und Abwicklung der Verträge.
Dieses Sachgebiet berät Kommunen und private Träger bei staatlich geförderten Projekten und prüft diese aus baufachlicher Sicht. Beispiele sind der Bau und Umbau von Krankenhäusern, Schulen, Sportstätten, kulturellen Bauten und Gebäuden von Unternehmen. Außerdem helfen die Mitarbeiter öffentlichen Bauherren in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Architektenkammer bei der Vorbereitung und Durchführung von Gestaltungswettbewerben.