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Landratsamt Regen

Betreuungsstelle

Am 01.01.1992 trat das neue Betreuungsgesetz in Kraft und ersetzte das fast 100 Jahre alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für Erwachsene. Ziel des Betreuungsgesetzes ist es, die Grundrechte und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu verwirklichen. Um die Ziele des neuen Betreuungsrechts zu erreichen, wurde die Betreuungsstelle eingerichtet. Als Ansprechpartner stehen Ihnen die Mitarbeiter der Betreuungsstelle zur Verfügung. Sie haben folgende gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen: - für das Vormundschaftsgericht vor Anordnung einer Betreuung ermitteln und Stellungnahmen abgeben - geeignete Betreuerinnen und Betreuer gewinnen und sie dem Vormundschaftsgericht vorschlagen - ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in die Aufgabe einführen und Fortbildungsmaßnahmen anbieten - gemeinnützige Betreuungsvereine unterstützen und finanziell fördern - Förderung der Aufklärung und Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen - Führen von Betreuungen - Vollzugshilfe in Betreuungsangelegenheiten