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Das Bayerische Staatsministerium der Justiz ist die oberste Dienstbehörde für rund 14.100 Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, Bewährungs- und Gerichtshelfer, Justizfachwirte, Justizwachtmeister, Beamte technischer Fachrichtungen und Arbeitnehmer sowie für etwa 5.200 Beamte und Arbeitnehmer im Strafvollzug.
In die Zuständigkeit der Abteilung A des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz fallen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
Für die Personalangelegenheiten des Strafvollzugs ist die Abteilung F unseres Hauses zuständig.
Wenn Sie Interesse an einer Tätigkeit für die bayerische Justiz haben, finden Sie weitere Informationen auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.