1. Kommunales Finanzwesen
- Wirtschaft der Gemeinden, Landkreise und kommunalen Zusammenschlüsse (Haushaltswirtschaft, Kreditwesen, Vermögenswirtschaft, wirtschaftliche Betätigung, Kassen- und Rechnungswesen)
- Kommunalwirtschaftliches Prüfungswesen
- Aufsicht über die staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter
- Kommunaler Finanzausgleich
- Bedarfszuweisungen nach Art. 11 BayFAG
- Zuwendungen nach Art. 10 und 13c BayFAG (z.T. Mehrfachförderung mit Sachgebiet 31.1)
- Erstattungen nach Art. 19 Abs. 9 KAG
- Koordinierung der Förderung kommunaler Einrichtungen
- Mitwirkung beim Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit (s.a. SG 34.2)
- Kostenersatz nach Konnexität für Baumaßnahmen an öffentlichen Gymnasien
- Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung
- Zuweisungen für Baumaßnahmen von Synagogen und jüdischen Gemeindezentren
- Zuweisungen für Baumaßnahmen der Akademie für politische Bildung Tutzing
2. Finanzielle Förderung des Sportwesens (mit Sachgebiet 40.2)
- Schützenvereine
- Leistungszentren
- Vereinspauschalen (Übungsleiter)
3. Krankenhausförderung einschließlich Kostenerstattung von Investitionsmaßnahmen im Maßregelvollzug (mit den Sachgebieten 53.1, 30.2 und 30.3)
4. Schulaufsichtliche Genehmigung der Bauprogramme öffentlicher Schulhausbauten (mit den Bereichen 3 und 4)
5. Sparkassenwesen einschl. Sparkassenzweckverbände und Sparkassenpersonal; Aufsicht
6. Kostenfreiheit des Schulwegs; Widerspruchsverfahren
7. Mitwirkung bei der Anerkennung von Kur- und Erholungsorten
8. Kulturpflege
- Kulturfonds Bayern
- Förderung nichtstaatlicher Theater und Einrichtungen der darstellenden Kunst
- Vorbereitungen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
9. Oberversicherungsamt Südbayern
Aufsichtsbehörde über die landesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung sowie über die nach § 94 Abs. 2 SGB X unter der Aufsicht des Freistaates Bayern stehenden Arbeitsgemeinschaften. § 5 Abs. 1 AVSG definiert die auf das Oberversicherungsamt übertragenen Aufgaben. Dies sind schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:
- Genehmigung der Erweiterung oder Vereinigung von Betriebskrankenkassen,
- Genehmigung der Satzungen der Orts- und Betriebskrankenkassen inkl. Zusatzbeitrag,
- Bestellung und Aufhebung von Vollstreckungsbeamten,
- Genehmigung der Nutzung von Sozialdaten für Forschungsvorhaben,
- Prüfung der Anzeigen zur Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag,
- Genehmigung der Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäuden