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Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 12.2 - Kommunales Finanzwesen, Kommunale Förderungen; Oberversicherungsamt Südbayern

1. Kommunales Finanzwesen

  • Wirtschaft der Gemeinden, Landkreise und kommunalen Zusammenschlüsse (Haushaltswirtschaft, Kreditwesen, Vermögenswirtschaft, wirtschaftliche Betätigung, Kassen- und Rechnungswesen)
  • Kommunalwirtschaftliches Prüfungswesen
  • Aufsicht über die staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter
  • Kommunaler Finanzausgleich
    • Bedarfszuweisungen nach Art. 11 BayFAG
    • Zuwendungen nach Art. 10 und 13c BayFAG (z.T. Mehrfachförderung mit Sachgebiet 31.1)
  • Erstattungen nach Art. 19 Abs. 9 KAG
  • Koordinierung der Förderung kommunaler Einrichtungen
  • Mitwirkung beim Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit (s.a. SG 34.2)
  • Kostenersatz nach Konnexität für Baumaßnahmen an öffentlichen Gymnasien
  • Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung
  • Zuweisungen für Baumaßnahmen von Synagogen und jüdischen Gemeindezentren
  • Zuweisungen für Baumaßnahmen der Akademie für politische Bildung Tutzing

2. Finanzielle Förderung des Sportwesens (mit Sachgebiet 40.2)

  • Schützenvereine
  • Leistungszentren
  • Vereinspauschalen (Übungsleiter)

3. Krankenhausförderung einschließlich Kostenerstattung von Investitionsmaßnahmen im Maßregelvollzug (mit den Sachgebieten 53.1, 30.2 und 30.3)

4. Schulaufsichtliche Genehmigung der Bauprogramme öffentlicher Schulhausbauten (mit den Bereichen 3 und 4)

5. Sparkassenwesen einschl. Sparkassenzweckverbände und Sparkassenpersonal; Aufsicht

6. Kostenfreiheit des Schulwegs; Widerspruchsverfahren

7. Mitwirkung bei der Anerkennung von Kur- und Erholungsorten

8. Kulturpflege

  • Kulturfonds Bayern
  • Förderung nichtstaatlicher Theater und Einrichtungen der darstellenden Kunst
  • Vorbereitungen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten

9. Oberversicherungsamt Südbayern
Aufsichtsbehörde über die landesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung sowie über die nach § 94 Abs. 2 SGB X unter der Aufsicht des Freistaates Bayern stehenden Arbeitsgemeinschaften. § 5 Abs. 1 AVSG definiert die auf das Oberversicherungsamt übertragenen Aufgaben. Dies sind schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:

  • Genehmigung der Erweiterung oder Vereinigung von Betriebskrankenkassen,
  • Genehmigung der Satzungen der Orts- und Betriebskrankenkassen inkl. Zusatzbeitrag,
  • Bestellung und Aufhebung von Vollstreckungsbeamten,
  • Genehmigung der Nutzung von Sozialdaten für Forschungsvorhaben,
  • Prüfung der Anzeigen zur Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag,
  • Genehmigung der Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäuden