Jede Kindertageseinrichtung hat einen Träger, der die Gesamtverantwortung innehat und sowohl für das Personal und die Räumlichkeiten als auch für die Beachtung der gesetzlichen Anforderungen zuständig ist. Der Träger ist darüber hinaus für die Konzeption der pädagogischen Arbeit und ihre Umsetzung verantwortlich.
Es gibt freie Träger mit gemeinnützigem Hintergrund, privatgewerbliche Träger und kommunale (öffentliche) Kindertageseinrichtungen.