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Hans-Böckler-Str. 3
91413 Neustadt a.d.Aisch
Gebäude: Sozialwesen und Jobcenter
Postfach 1520
91405 Neustadt a.d.Aisch
Die Kriegsopferfürsorge (KOF) dient dazu sich Beschädigten, ihren Familienmitgliedern sowie ihren Hinterbliebenen anzunehmen, um die Schädigung auszugleichen oder zu mildern.
Die Kriegsopferfürsorge (KOF) ist ein Leistungsteil des Bundesversorgungsgesetzes (BVG). Folgende Hilfen kommen nach dem BVG in Betracht: