Den Gerichtsvollziehern ist die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen eines Schuldners übertragen, sie übernehmen auch Aufgaben im Zustellungswesen und sind für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (früher auch "Offenbarungseid" genannt) zuständig. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit arbeiten Gerichtsvollzieher vom Gericht unabhängig und erledigen ihre Aufträge nach eigenem Ermessen. Die Dienstaufsicht über die Gerichtsvollzieher obliegt dem Direktor des Amtsgerichts.