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93039 Regensburg
Der Aufgabenbereich des Sachgebietes 55.2 umfasst im Wesentlichen rechtliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens und rechtliche Angelegenheiten der Ernährung, des Veterinärwesens und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Das Aufgabenspektrum reicht von Entscheidungen über Entschädigungsansprüche aus dem Infektionsschutzgesetz aufgrund von Tätigkeits- bzw. Betretungsverboten im Rahmen des Infektionsschutzes. Dazu zählt auch die rechtliche Beratung bzw. Überwachung des IFSG bzw. der Maßnahmen aus der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, der Einreisequarantäneverordnung (EQV) sowie der bayrischen Test-und Impfstrategie. Hinzu kommen Allgemeinverfügungen im Tiergesundheitsrecht (z.B. Afrikanische Schweinepest) über Schnellwarnungen im Lebensmittelrecht bis hin zu Zulassungen für Schlachtbetriebe nach dem EU-Hygienepaket sowie das Bayerische Qualitätsmanagementsystem gehören ebenfalls dazu. Dazwischen erstreckt sich ein breites rechtliches Aufgabenfeld, das vorwiegend von EU-Recht geprägt ist.
Viele der Aufgaben werden der klassischen Eingriffsverwaltung zugerechnet. Die Mitarbeiter*innen ordnen auch berufsrechtliche Maßnahmen innerhalb der Gesundheitsfachberufe an und treffen Entscheidungen im Widerspruchsverfahren im Prüfungswesen der Gesundheitsfachberufe und des Heilpraktikerrechts. Ebenfalls zuständig sind wir für die Organisation und Abwicklung des schriftlichen Teils der Ärztlichen und Pharmazeutischen Prüfungen.
Daneben nimmt das Sachgebiet 55.2 die für die Regierung als Mittelinstanz typische Funktion als Aufsichtsbehörde über die Kreisverwaltungsbehörden, z.B. im Tierschutz-, Lebensmittel- und Veterinärrecht wahr, und klärt Rechtsfragen der Kreisverwaltungsbehörden, u.a. aus den Bereichen Heilpraktikerwesen, Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Lebensmittel und Bedarfsgegenstände sowie tierische Nebenprodukte. Aber auch als Ausgangsbehörde begegnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem Bürger, beispielsweise bei der Erteilung von Zulassungen für Lebensmittelbetriebe, Zulassungen im Tiergesundheitsrecht sowie im Bereich des Rechts der tierischen Nebenprodukte oder der Erteilung von Erlaubnissen zum Umgang mit Krankheits- oder Tierseuchenerreger und der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter und Rettungssanitäterinnen. Hierbei arbeitet das Sachgebiet eng mit den Fachsachgebieten „53 Gesundheit“ und „54 Veterinärwesen“ zusammen.
Zuständige Behörden und erste Ansprechpartner im Bereich dieser Aufgaben sind (sofern wir nicht selbst als Ausgangsbehörde agieren) überwiegend die Kreisverwaltungsbehörden, d.h. die Landratsämter und kreisfreien Städte.