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Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
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Das Sachgebiet 55.1 obliegt insbesondere die Aufsicht und Koordinierung mit dem Ziel eine einheitliche Umsetzung der umweltrechtlichen Vorgaben in der Oberpfalz zu gewährleisten. Der Aufgabenbereich des Sachgebiets umfasst im Wesentlichen Rechtsfragen Naturschutz und Landschaftspflege, Rechtsfragen des technischen Umweltschutzes, Rechtsfragen des Kreislaufwirtschaftsrechts sowie des Bodenschutz- und Altlastenrechts sowie Wasserrecht und Förderungen der Landschaftspflege und der Naturparke, der anerkannten Umweltstationen und von Umweltbildungsvorhaben sowie von Grün- und Erholungsmaßnahmen. Zuständige Behörden und erste Ansprechpartner im Bereich dieser Aufgaben sind überwiegend die Kreisverwaltungsbehörden, d.h. die Landratsämter und kreisfreien Städte.