Auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat jeder Anspruch, der den notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften (Einsatz der Arbeitskraft), noch mit Hilfe anderer bestreiten kann. Der Begriff "notwendiger Lebensunterhalt" umfasst den Bedarf eines Menschen insbesondere an Ernährung, Kleidung, Unterkunft einschließlich Heizung, Hausrat und anderen Bedürfnissen des täglichen Lebens. Dabei richtet sich Art, Form und Maß der Hilfe stets nach den Besonderheiten des Einzelfalles, vor allem nach den persönlichen Verhältnissen des Hilfeempfängers. Es ist daher wichtig, dass Sie dem Antrag bereits möglichst alle Unterlagen beifügen, die über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse Auskunft geben. Den Antrag stellen Sie bitte bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.